Forderungsprüfung
MHM UG (haftungsbeschränkt)
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur MHM UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen 26 IN 41/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 26 IN 41/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 220665
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 04.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
26 IN 41/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHM UG (haftungsbeschränkt), Pagenstecherstr. 654, 49090 Osnabrück, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 220665), vertr. d.: 1. Maya Mircheva, Graf-Ludolf-Str. 13, 49124 Georgsmarienhütte, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.10.2026 bestimmt.
Bis zum 30.09.2026 müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 02.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.10.2026 bestimmt.
Bis zum 30.09.2026 müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 02.09.2026