Insolvenzbekanntmachung

mhAviation - Projekt u. Beteiligungs AG

Langenhagen

Das Amtsgericht Hannover hat zur mhAviation - Projekt u. Beteiligungs AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 903 IN 774/25 - 8 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 774/25 - 8 -
Registerbezug
Hannover, HRB 221678
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
07.04.2026
Rechtsform
AG

Veröffentlichungstext

903 IN 774/25 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der mhAviation - Projekt u. Beteiligungs AG, Nordstraße 18, 30855 Langenhagen, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 221678), vertr. d.: Ulf Meckbach, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 06.05.2026, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Flugsimulator und Tiny House

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 02.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens