Insolvenzbekanntmachung
MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH
Oberhaching
Das Amtsgericht München hat zur MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 1500 IN 2062/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 2062/25
- Registerbezug
- München, HRB 155203
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
1500 IN 2062/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH, Raiffeisenallee 16, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Huber Helmuth
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 155203
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Haußmann Gernot
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu folgendem Tagesordnungspunkt:
„Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH und der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH sowie Herrn Helmuth Huber und der MGW Holding mbH, der mit Beschluss des Landgerichts München I vom 16.10.2026 (13 HK O 533/26) gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wurde. Der Vergleich regelt die endgültige Erledigung und Abgeltung sämtlicher potenzieller Ansprüche der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH und/oder des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH aus und im Zusammenhang mit den Gewinnausschüttungen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 sowie etwaiger Ansprüche der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH wegen Zahlungen nach Insolvenzreife, gegen die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 800.000,00 durch Herrn Helmuth Huber und der MGW Holding mbH, wobei diese als Gesamtschuldner haften und der Vergleichsbetrag in drei Raten (€ 195.000,00 zum 31.12.2026, € 302.500,00 zum 15.04.2027 und € 302.500,00 zum 15.07.2027) gezahlt werden kann.“
wird bestimmt auf
Mittwoch, 11.11.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der Einberufungsantrag des Insolvenzverwalters nebst Begründung ist für die Verfahrensbeteiligten zur Gerichtsakte einsehbar.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH, Raiffeisenallee 16, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Huber Helmuth
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 155203
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Haußmann Gernot
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu folgendem Tagesordnungspunkt:
„Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH und der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH sowie Herrn Helmuth Huber und der MGW Holding mbH, der mit Beschluss des Landgerichts München I vom 16.10.2026 (13 HK O 533/26) gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt wurde. Der Vergleich regelt die endgültige Erledigung und Abgeltung sämtlicher potenzieller Ansprüche der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH und/oder des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH aus und im Zusammenhang mit den Gewinnausschüttungen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 sowie etwaiger Ansprüche der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH wegen Zahlungen nach Insolvenzreife, gegen die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 800.000,00 durch Herrn Helmuth Huber und der MGW Holding mbH, wobei diese als Gesamtschuldner haften und der Vergleichsbetrag in drei Raten (€ 195.000,00 zum 31.12.2026, € 302.500,00 zum 15.04.2027 und € 302.500,00 zum 15.07.2027) gezahlt werden kann.“
wird bestimmt auf
Mittwoch, 11.11.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der Einberufungsantrag des Insolvenzverwalters nebst Begründung ist für die Verfahrensbeteiligten zur Gerichtsakte einsehbar.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2026