Sicherungsmaßnahme

MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Bad Neustadt

Das Amtsgericht Paderborn hat zur MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.12.2024, Aktenzeichen 2 IN 293/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 293/24
Registerbezug
Schweinfurt, HRA 10007
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.12.2024
Rechtsform
UG & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Yorck Tilman Streitbörger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 293/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRA 10007 eingetragenen MGH Eventcenter UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Saalestraße 11 a, 97616 Bad Neustadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 7863 eingetragene Bad Mergentheimer Discotheken Verwaltungsgesellschaft mbH, Schäferbreite 8, 34379 Calden, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Thiel, Heerstraße 62, 32805 Horn-Bad Meinberg,

ist am 04.12.2024, um 08:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 293/24
Amtsgericht Paderborn, 04.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Abweisung mangels Masse
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme