Eröffnung des Verfahrens
MGF Metallguss Finsterwalde GmbH
Finsterwalde
Das Amtsgericht Cottbus hat über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 01.11.2022, Aktenzeichen 63 IN 206/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 206/22
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 9118
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 01.11.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde, wurde am 01.11.2022, um 04:58 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Herr Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.12.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.12.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, 11. Januar 2023, 11:00 Uhr, Saal 030, (Thiemstraße 130). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Es wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt mit den Mitgliedern André Neumann; Sparkasse Elbe-Elster, Berliner Str. 43, 03238 Finsterwalde, (größter Gläubiger), Andreas Clausen, Straße des Friedens 381 a, 06502 Thale (Arbeitnehmer), Gerd Haffke, Opladener Straße 14, 50679 Köln (Warenkreditversicherer), Mirjam Lang, Agentur für Arbeit Berlin-Mitte, 10669 Berlin, Claudia Schluckebier, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH, Schwarzschildstraße 94, 14480 Potsdam. Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 1.