Forderungsprüfung
MG Abholmarkt GmbH
Koblenz
Das Amtsgericht Koblenz hat zur MG Abholmarkt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 21 IN 145/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 145/26
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 28939
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
21 IN 145/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Abholmarkt GmbH, Andernacher Straße 158, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28939), vertr. d.: 1. Esra Sahin, Clemensstraße 16, 56566 Neuwied, (ehemalige Geschäftsführerin), 2. Fevzi Arslan, Mittelweiden 13, 56220 Urmitz, (Geschäftsführer), 3. Meltem Günalp, Am Mühltor 10, 53844 Troisdorf, (Gesellschafterin), ist der Beschluss vom 09.10.2026 hinsichtlich der Beschlussformel wegen irrtümlich fehlenden Berichts- und Prüfungstermins gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO - wie folgt - im Wege der Berichtigung ergänzt:
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
15.01.2027, 10:30 Uhr, Saal 114,
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Koblenz, 13.10.2026
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
15.01.2027, 10:30 Uhr, Saal 114,
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Koblenz, 13.10.2026