Forderungsprüfung
MFR Transporte - Logistik GmbH
Windorf
Das Amtsgericht Passau hat zur MFR Transporte - Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2024, Aktenzeichen IN 21/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Passau
- Aktenzeichen
- IN 21/20
- Registerbezug
- Passau, HRB 9429
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 21/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MFR Transporte - Logistik GmbH, Hitzing 26, 94575 Windorf, vertreten durch den Geschäftsführer Fischl Reinhard, geb. Fischl
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 9429
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47 - 56 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 08.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MFR Transporte - Logistik GmbH, Hitzing 26, 94575 Windorf, vertreten durch den Geschäftsführer Fischl Reinhard, geb. Fischl
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 9429
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47 - 56 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 08.10.2024