Sicherungsmaßnahme

MFB Nord GmH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur MFB Nord GmH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.06.2026, Aktenzeichen 67g IN 59/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 59/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 177122
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
22.06.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist - Generalübernehmer; - Einbau von genormten Betonfertigteilen; -Bauwerksabdichtung; -Immobilien An- und Verkauf; -Maklertätigkeiten; -Reinigungsarbeiten; -Planungs- und Statikarbeiten; -Containerdienstleistung; -Abbruch; -Hoch- und Tiefbau; -Maurerarbeiten; -Betonschalungsarbeiten sowie -Altbausanierung und Fassadensanierung

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

67g IN 59/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MFB Nord GmH, - Generalübernehmer; - Einbau von genormten Betonfertigteilen;-Bauwerksabdichtung; -Immobilien , Steilshooper Straße 266, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 177122), vertr. d.: Habil Mislimi, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 25.03.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 22.06.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg, 22.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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