Forderungsprüfung
mf Gruppe GmbH
Bogen
Das Amtsgericht Straubing hat zur mf Gruppe GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2025, Aktenzeichen IN 112/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Straubing
- Aktenzeichen
- IN 112/23
- Registerbezug
- Straubing, HRB 12095
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei der mf GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bogen, sowie Geflügelzerlegung und sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
mf Gruppe GmbH, Hofweinzier 20, 94327 Bogen, vertreten durch den Gesellschafter Friedrich Michel-Pierre
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 12095
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 07.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
mf Gruppe GmbH, Hofweinzier 20, 94327 Bogen, vertreten durch den Gesellschafter Friedrich Michel-Pierre
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 12095
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 07.10.2025