Forderungsprüfung
MEZEQ Invest 1 GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hameln hat zur MEZEQ Invest 1 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 36 IN 12/25 -4.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 12/25 -4
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 183152
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder dem Kapitalanlagegesetz genehmigungspflichtig sind.
Veröffentlichungstext
36 IN 12/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEZEQ Invest 1 GmbH, Hohe Bleichen 8, 20354 Hamburg, DEUTSCHLAND (AG Hamburg, HRB 183152), vertr. d.: 1. Bernd Klein, Kranichfeld 34, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), 2. Robin Joel Simon, Stephanienstraße 6, 40211 Düsseldorf, (Geschäftsführer),
ist
Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover,
Tel. +49 511 543815 - 00, Fax: +49 511 543815 - 96, E-Mail: hannover@pluta.net
zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung und Entscheidung über die Anerkennung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen des Insolvenzverwalters über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1a GmbH, BEVO DE Alpha 1b GmbH, BEVO DE Alpha 1c GmbH, BEVO DE Alpha 1d GmbH, BEVO DE Alpha 1e GmbH, BEVO DE Alpha 1f GmbH, BEVO DE Alpha 2a GmbH, BEVO DE Alpha 2b GmbH, BEVO DE Alpha 3c GmbH, DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG Kapital GmbH, der DEGAG WI8 GmbH, DEGAG Direkt GmbH, DEGAG Wohnungsunternehmen GmbH und anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 13.10.2026
ist
Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover,
Tel. +49 511 543815 - 00, Fax: +49 511 543815 - 96, E-Mail: hannover@pluta.net
zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung und Entscheidung über die Anerkennung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen des Insolvenzverwalters über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1a GmbH, BEVO DE Alpha 1b GmbH, BEVO DE Alpha 1c GmbH, BEVO DE Alpha 1d GmbH, BEVO DE Alpha 1e GmbH, BEVO DE Alpha 1f GmbH, BEVO DE Alpha 2a GmbH, BEVO DE Alpha 2b GmbH, BEVO DE Alpha 3c GmbH, DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG Kapital GmbH, der DEGAG WI8 GmbH, DEGAG Direkt GmbH, DEGAG Wohnungsunternehmen GmbH und anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 13.10.2026