Forderungsprüfung

MEZ Crafts Germany GmbH

Ettenheim

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat zur MEZ Crafts Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 58 IN 450/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
58 IN 450/26
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRB 731730
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
a. Herstellung von Garnen, Textilien und Kurzwaren aller Art sowie der Handel mit diesen Erzeugnissen un den dazu verwendeten oder zugehörigen Rohstoffen nebst Zubehör; b. Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; c. Unternehmensberatung, soweit es hierfür jeweils keine …

Veröffentlichungstext

58 IN 450/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MEZ Crafts Germany GmbH, Tullastraße 19, 77955 Ettenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Josef Paul Hug
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 731730
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die nachfolgenden weiteren Tagesordnungspunkte, bzw. die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden Punkten:

I. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin bleibt eingestellt.

II. Es soll kein Gläubigerausschuss bestellt werden.

III. Dem zwischen der Insolvenzverwalterin und der Kurtenbach GmbH & CO. KG geschlossenen Kaufvertrag vom 01.10.2026 über Kaufgegenstände des Umlaufvermögens/Warenlagers der Schuldnerin zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 19.337,50 brutto wird zugestimmt.

IV. Die Gläubigerversammlung erteilt der Insolvenzverwalterin die Zustimmung zur bestmöglichen Verwertung des restlichen Warenlagers der Schuldnerin zu einem Kaufpreis von mindestens EUR 20.000,00 netto.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 10.12.2026, 11:30 Uhr
Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Der bereits bestimmte Termin als Berichts- bzw. Prüfungstermin wird insoweit ergänzt.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 02.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
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