Sicherungsmaßnahme
Meyers Bonn GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Meyers Bonn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 96 IN 103/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 103/26
- Registerbezug
- Bonn, HRB 28536
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Andreas Schulte-Beckhausen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 103/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28536 eingetragenen Meyers Bonn GmbH, Clemens-August-Str. 2-4, 53115 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christine Hennemann-Ben Taher, Clemens-August-Str. 8-10, 53115 Bonn
Geschäftszweig: der Betrieb eines Restaurants und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
ist am 08.06.2026, um 11:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 103/26
Amtsgericht Bonn, 08.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28536 eingetragenen Meyers Bonn GmbH, Clemens-August-Str. 2-4, 53115 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christine Hennemann-Ben Taher, Clemens-August-Str. 8-10, 53115 Bonn
Geschäftszweig: der Betrieb eines Restaurants und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
ist am 08.06.2026, um 11:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 103/26
Amtsgericht Bonn, 08.06.2026