Insolvenzbekanntmachung

Meyer Architekten GmbH

Landshut

Das Amtsgericht Landshut hat zur Meyer Architekten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen IN 485/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 485/26
Registerbezug
Landshut, HRB 10447
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)

Termine und Fristen

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  • Gläubigerversammlung

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

IN 485/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Meyer Architekten GmbH, Feuerbachstraße 3, 84034 Landshut, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Meyer
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 10447
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters ergeht Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Veräußerung des Unternehmens an Herrn Meyer Axel, in seiner Funktion
als Inhaber des freigegebenen selbstständigen Geschäftsbetriebs, zum Zeit
punkt der Anordnung des Regelinsolvenzverfahrens, zu einem Kaufpreis in Höhe
von insgesamt 6.000,00 € gemäß dem Unternehmenskaufvertrag (Asset Deal)
vom 30.09.2026 / 05.10.2026 wird gemäß §§ 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 162 Abs.
1 Nr. 1 InsO zugestimmt, vgl. Anlage.
Herr Axel Meyer, ist eine der Schuldnerin nahestehende Person, im Sinne der
§§ 162 Abs. 1 Nr. 1, 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit er
heblichem Streitwert aufzunehmen bzw. Vergleiche oder Schiedsverträge zur
Vermeidung oder Beendigung solcher Angelegenheiten zu schließen.
3. Das bisherige Insolvenzkonto bleibt beibehalten

in der für den 09.11.2026 anberaumten mündlichen Gläubigerversammlung.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit Einwendungen gegen die dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkte im Termin am 09.11.2026 vorzubringen.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
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