Eröffnung des Verfahrens

MEVEMA PACKAGING SYSTEMS GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der MEVEMA PACKAGING SYSTEMS GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.06.2026, Aktenzeichen 810 IN 1667/25 M-9-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1667/25 M-9-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113840
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
02.06.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 1667/25 M-9-9 Am 29.05.2026 um 10:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren MEVEMA PACKAGING SYSTEMS GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113840),
vertreten durch:
Jürgen Mechler, Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.08.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.08.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme