Sicherungsmaßnahme

Metten Kunststoffprodukte GmbH

Nettetal

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Metten Kunststoffprodukte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2025, Aktenzeichen 500 IN 341/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 341/25
Registerbezug
Krefeld, HRB 13023
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.10.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Wolf-R. von der Fecht
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
85.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Handel mit und Vertrieb von technischen Kunststofferzeugnissen.
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 341/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 13023 eingetragenen Metten Kunststoffprodukte GmbH, An der Kleinbahn 16c, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Nina Day, Brachter Straße 41 , 41379 Brüggen

Geschäftszweig: der Handel mit und Vertrieb von technischen Kunststofferzeugnissen.

ist am 20.10.2025, um 15:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

500 IN 341/25
Amtsgericht Krefeld, 20.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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