Forderungsprüfung
METAPOSTER UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur METAPOSTER UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2026, Aktenzeichen 36m IN 310/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 310/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 204098
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 14.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
36m IN 310/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METAPOSTER UG (haftungsbeschränkt), Alte Jakobstraße 85-86, 10179 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Florian Schweizer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204098
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.08.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 26.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
METAPOSTER UG (haftungsbeschränkt), Alte Jakobstraße 85-86, 10179 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Florian Schweizer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 204098
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.08.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 26.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026