Sicherungsmaßnahme
Metallit GmbH
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Metallit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2026, Aktenzeichen 43 IN 401/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 401/26
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 7619
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 401/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Metallit GmbH, Am Niedermeyers Feld 1, 33719 Bielefeld, Geschäftsführer: Andreas Schwerdt Handelsregister Amtsgericht Bielefeld, HRB 7619,
ist am 26.05.2026, um 11:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 401/26
Amtsgericht Bielefeld, 26.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Metallit GmbH, Am Niedermeyers Feld 1, 33719 Bielefeld, Geschäftsführer: Andreas Schwerdt Handelsregister Amtsgericht Bielefeld, HRB 7619,
ist am 26.05.2026, um 11:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 401/26
Amtsgericht Bielefeld, 26.05.2026