Insolvenzbekanntmachung

Metallbau Krause UG (haftungsbeschränkt)

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur Metallbau Krause UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.01.2025, Aktenzeichen 93 IN 200/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 200/24
Registerbezug
Aachen, HRB 27167
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.01.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Metallbau. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind.
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 200/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27167 eingetragenen Metallbau Krause UG (haftungsbeschränkt), Gregorstr. 8, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Katharina Krause, Gregorstr. 8, 52066 Aachen

werden die Verfahren 93 IN 200/24 und 93 IN 2/25 unter Führung des zuerst genannten Verfahrens miteinander verbunden, § 4 InsO, § 147 ZPO.

Gründe:

Die Verfahren waren nachträglich miteinander zu verbinden, da das Verfahren 93 IN 200/24 ohne Kenntnis des am 02.01.2025 eingegangenen Antrags 93 IN 2/25 am 04.01.2025 eröffnet wurde.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

93 IN 200/24
Amtsgericht Aachen, 10.01.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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