Forderungsprüfung
Meszaros und Meszaros GmbH
Bücken
Das Amtsgericht Syke hat zur Meszaros und Meszaros GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2025, Aktenzeichen 15 IN 5/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 5/24
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 210232
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens sind die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Trockenbau, Gebäudereinigung, Holz- und Bautenschutz in Gebäude, Bautrocknung, Bodenverlegung, Fugenarbeiten im Hochbau, Betonbohren und -schneiden, Rohr- und Kanalreinigung, Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regalen).
Veröffentlichungstext
15 IN 5/24 Insolvenzverfahren Meszaros und Meszaros GmbH, Dedendorf 63, 27333 Bücken (AG Walsrode, HRB 210232), vertr. d.: Tihamer Meszaros, (Geschäftsführer),. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.01.2026 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 05.11.2025
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 05.11.2025