Forderungsprüfung
Messerschmidt Systems GmbH
Schwaig
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Messerschmidt Systems GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen IN 1318/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1318/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 34724
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 1318/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Messerschmitt Systems GmbH, Friedenstraße 3, 90571 Schwaig, vertreten durch die Geschäftsführer Schiefer Markus Kurt und Dr. Teunissen Jörg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34724
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Verhoeven Alexander, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main, Gz.: VE - A
1. Die Prüfung der bis 09.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Messerschmitt Systems GmbH, Friedenstraße 3, 90571 Schwaig, vertreten durch die Geschäftsführer Schiefer Markus Kurt und Dr. Teunissen Jörg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34724
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Verhoeven Alexander, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main, Gz.: VE - A
1. Die Prüfung der bis 09.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.10.2026