Insolvenzbekanntmachung
Merlinia AG
Wiesbaden
Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur Merlinia AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2025, Aktenzeichen 10 IN 43/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 43/22
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 32416
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 17.09.2025
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
10 IN 43/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Merlinia AG, Parkstraße 105, 65191 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32416), vertr. d.: 1. Alev Simer, (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 14.10.2025, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Freigabe folgenden Grundbesitzes aus der Insolvenzmasse:
-
- > Vockenhausen, Eppenhainer Weg, eingetragen beim Amtsgericht Königsstein, Grundbuch von Vockenausen, Bl. 1640,
- > den 6/10 Anteil der Schuldnerin an dem Grundbesitz in Vockenhausen, Eppenhainer Weg, eingetragen beim Amtsgericht Königsstein, Grundbuch von Vockenhausen, Bl. 2766 und Bl. 2768 und
- > den 9/10 Anteil der Schuldnerin an dem Grundbesitz in Vockenhausen, Eppenhainer Weg, eingetragen beim Amtsgericht Königsstein, Grundbuch von Vockenhausen, Bl. 2767 und Bl. 2769
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 16.09.2025
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 14.10.2025, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Freigabe folgenden Grundbesitzes aus der Insolvenzmasse:
-
- > Vockenhausen, Eppenhainer Weg, eingetragen beim Amtsgericht Königsstein, Grundbuch von Vockenausen, Bl. 1640,
- > den 6/10 Anteil der Schuldnerin an dem Grundbesitz in Vockenhausen, Eppenhainer Weg, eingetragen beim Amtsgericht Königsstein, Grundbuch von Vockenhausen, Bl. 2766 und Bl. 2768 und
- > den 9/10 Anteil der Schuldnerin an dem Grundbesitz in Vockenhausen, Eppenhainer Weg, eingetragen beim Amtsgericht Königsstein, Grundbuch von Vockenhausen, Bl. 2767 und Bl. 2769
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 16.09.2025