Schlusstermin

Merish GmbH

Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Merish GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 91 IN 67/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 67/23
Registerbezug
Krefeld, HRB 14565
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 67/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14565 eingetragenen Merish GmbH, Marktstraße 117, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enrico Bianchetto, Hauptstraße 28, 40764 Langenfeld (Rheinland)

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PAULS CÖRPER, Friedrichstraße 17, 47798 Krefeld

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

91 IN 67/23
Amtsgericht Krefeld, 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens