Sicherungsmaßnahme

Meracus systems engineering GmbH

Meschede

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Meracus systems engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2022, Aktenzeichen 21 IN 108/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 108/22
Registerbezug
Arnsberg, HRB 10519
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.11.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Jens Brömmelmeier
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von hochwertiger Audioelektronik sowie Messtechnik, die sich Technologien aus der Audioelektronik und aus der technischen Akustik bedient.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 108/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10519 eingetragenen Meracus systems engineering GmbH, Schlahbruch 13, 59872 Meschede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Rath, Im Schlahbruch 13, 59872 Meschede

ist am 03.11.2022, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

21 IN 108/22
Amtsgericht Arnsberg, 03.11.2022

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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