Sicherungsmaßnahme
Mensel's Mühle GmbH
Moers
Das Amtsgericht Kleve hat zur Mensel's Mühle GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.02.2026, Aktenzeichen 34 IN 8/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 34 IN 8/26
- Registerbezug
- Kleve, HRB 16517
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 8/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16517 eingetragenen Mensel's Mühle GmbH, An der Neuen Mühle 22, 47447 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lidia Mensel, Dorfstraße 60, 47447 Moers
ist am 25.02.2026, um 14:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Nada Nasser, Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 8/26
Amtsgericht Kleve, 25.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16517 eingetragenen Mensel's Mühle GmbH, An der Neuen Mühle 22, 47447 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lidia Mensel, Dorfstraße 60, 47447 Moers
ist am 25.02.2026, um 14:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Nada Nasser, Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 8/26
Amtsgericht Kleve, 25.02.2026