Vergütungsfestsetzung
Menningen-Stahl GmbH & Co. KG
Ransbach-Baumbach
Das Amtsgericht Betzdorf hat zur Menningen-Stahl GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 11 IN 114/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 114/13
- Registerbezug
- Montabaur, HRA 4328
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 20.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
11 IN 114/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Menningen-Stahl GmbH & Co. KG, Industriegebiet Rohr, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRA 4328), vertr. d.: 1. Menningen Stahl Verwaltungs-GmbH, Industriegebiet Rohr, 56235 Ransbach-Baumbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Karl Werner Kuss, Wilhelmstraße 13, 57610 Altenkirchen, (Liquidator), 1.2. Michael Kuss, Bahnhofstraße 17, 56288 Kastellaun, (Liquidator), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Betzdorf, 18.08.2026
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Betzdorf, 18.08.2026