Sicherungsmaßnahme

MEKO Handels GmbH

Emsdetten

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur MEKO Handels GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.02.2024, Aktenzeichen 87 IN 8/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
87 IN 8/24
Registerbezug
Steinfurt, HRB 14212
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.02.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Holger Domeyer
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit allen frei verkäuflichen, erlaubnisfreien, nicht meldepflichtigen Handelswaren, sowohl stationär als auch im Internet, insbesondere der Handel mit Haushaltsartikeln, Tierbedarf sowie Consumer Electronics bzw. Unterhaltungselektronik.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 8/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14212 eingetragenen MEKO Handels GmbH, Im Hagenkamp 13 a, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Mersch, Im Hagenkamp 13a, 48282 Emsdetten

ist am 01.02.2024, um 14:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

87 IN 8/24
Amtsgericht Münster, 01.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten