Insolvenzplan
Meissner AG Modell- u. Werkzeugfabrik
Biedenkopf
Das Amtsgericht Marburg hat zur Meissner AG Modell- u. Werkzeugfabrik eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 22 IN 149/25 (27).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 149/25 (27)
- Registerbezug
- Marburg, HRB 3056
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 17.06.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
22 IN 149/25 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meissner AG Modell- u. Werkzeugfabrik, Theodor-Meissner-Straße 4, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 3056), vertr. d.: 1. Roland Reim, (Vorstand), 2. Lars Kolbe, (Vorstand), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 04.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 152, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Marburg, 17.06.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 04.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 152, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Marburg, 17.06.2026