Forderungsprüfung

Medizinisches Versorgungszentrum Park-Klinik Weißensee GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Medizinisches Versorgungszentrum Park-Klinik Weißensee GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen 3603 IN 10059/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3603 IN 10059/25
Registerbezug
Berlin, HRB 95316
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
15.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Gründung, der Aufbau und - nach Erteilung der dafür erforderlichen Zulassung -der Betrieb einschließlich der Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung fachübergreifender ärztlich geleiteter Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind (medizinische Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 S. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch).
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

3603 IN 10059/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Medizinisches Versorgungszentrum Park-Klinik Weißensee GmbH,
Schönstraße 80, 13086 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gunnar Pietzner
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 95316
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.09.2026 beschlossen:

1.
Termin zur Prüfung etwaig nachgemeldeter Forderungen, zur Erörterung des Insolvenzplans und des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörtungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf den
Donnerstag, den 22.10.2026, 12.00 Uhr, Saal 218, 2. Etage des Haupthauses des Amtsgerichtes Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.1
Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen und die hierzu eingegangenen bzw. eingehenden Stellungnahmen können durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Zimmer 208, 2. Etage, eingesehen werden (§ 234 InsO).
1.2
Der Vorlegende, hier die Schuldnerin, ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterungen im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
1.3
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§§ 253 Abs. 2 Nummer 1 und 2, Abs. 3 InsO).
2.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger und die Schuldnerin (§ 235 Abs. 3 InsO) besonders geladen. Die Zustellung der Ladung ist gemäß § 8 InsO dem Sachwalter übertragen.
3.
Dieser Beschluss gilt als Ladung
4.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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