Sicherungsmaßnahme

Medizinisches Versorgungszentrum Am Markt Lippstadt GmbH

Lippstadt

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Medizinisches Versorgungszentrum Am Markt Lippstadt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2023, Aktenzeichen 2 IN 238/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 238/22
Registerbezug
Paderborn, HRB 13798
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.01.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Wolfgang Köhler
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb eines allgemeinmedizinischen Medizinischen Versorgungszentrums. Dieser Unternehmensgegenstand wird verwirklicht im Inland und Ausland insbesondere durch die Gründung und den Betrieb von durch approbierte Ärzte geleitete Gesundheitseinrichtungen und insbesondere von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V. Die Gesellschaft wird gemäß § 95 SGB V insbesondere im Rah …
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 238/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13798 eingetragenen Medizinisches Versorgungszentrum Am Markt Lippstadt GmbH, Marktstraße 15, 59555 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Murgia, Markstraße 15, 59555 Lippstadt

ist am 05.01.2023, um 14:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Kolpingstr. 17, 59555 Lippstadt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 238/22
Amtsgericht Paderborn, 05.01.2023

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten