Sicherungsmaßnahme
Medivia - Fahrdienst OHG
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Medivia - Fahrdienst OHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2025, Aktenzeichen 70g IN 217/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 217/25
- Registerbezug
- Köln, HRA 32731
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.10.2025
- Rechtsform
- OHG
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Peer Jung
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 217/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Medivia - Fahrdienst OHG, Hansestraße 61-63, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Zia Rafati und Herrn Shoub Rafati,
ist am 06.10.2025, um 15:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 217/25
Amtsgericht Köln, 06.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Medivia - Fahrdienst OHG, Hansestraße 61-63, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Zia Rafati und Herrn Shoub Rafati,
ist am 06.10.2025, um 15:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 217/25
Amtsgericht Köln, 06.10.2025