Sicherungsmaßnahme
medienimkopf GmbH
Lübbecke
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur medienimkopf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 258/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 258/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 19705
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. André Wehner
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 258/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19705 eingetragenen medienimkopf GmbH, Gehlenbecker Straße 6, 32312 Lübbecke, frühere Anschrift: Bahnhofstraße 24, 32312 Lübbecke,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Christin Pauls,
Geschäftszweig: Das Online-Marketing und sonstige damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
ist am 02.06.2026, um 15:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 258/26
Amtsgericht Bielefeld, 02.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19705 eingetragenen medienimkopf GmbH, Gehlenbecker Straße 6, 32312 Lübbecke, frühere Anschrift: Bahnhofstraße 24, 32312 Lübbecke,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marie-Christin Pauls,
Geschäftszweig: Das Online-Marketing und sonstige damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
ist am 02.06.2026, um 15:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 258/26
Amtsgericht Bielefeld, 02.06.2026