Sicherungsmaßnahme

Medico Fonds Nr. 49 Objekt Düsseldorf-Seestern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Medico Fonds Nr. 49 Objekt Düsseldorf-Seestern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2025, Aktenzeichen 504 IN 233/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 233/25
Registerbezug
Düsseldorf, HRA 14846
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.10.2025
Rechtsform
UG & Co. KG
Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Dirk Andres

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 233/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 14846 eingetragenen Medico Fonds Nr. 49 Objekt Düsseldorf-Seestern UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70724 eingetragene Objekt Düsseldorf-Seestern Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), , diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Lindner,

ist am 29.10.2025, um 16:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

504 IN 233/25
Amtsgericht Düsseldorf, 29.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme