Sicherungsmaßnahme

Medical Care Professional GmbH

Dreieich

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Medical Care Professional GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 8 IN 398/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 398/26
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 53106
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
09.06.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Susanne Riedemann
Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Arbeitnehmerüberlassung, vorrangig im medizinischen Bereich.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 8 IN 398/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Medical Care Professional GmbH, Solmische-Weiher-Straße 27, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53106), vertr. d.: Christos Limenides, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160 bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 09.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
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