Sicherungsmaßnahme
MCT Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur MCT Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 67c IN 398/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 398/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 146315
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 23.12.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Hans-Joachim Berner
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 398/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146315 eingetragenen MCT Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), König-Georg-Deich 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Ceylan
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Logistik und Warenverbringung sowie erlaubnisfreie Transportleistungen mit Kfz bis 3,5 t, ferner der Betrieb eines Imbisswagens.
ist am 22.12.2025, um 15:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 398/25
Amtsgericht Hamburg, 22.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146315 eingetragenen MCT Dienstleistung UG (haftungsbeschränkt), König-Georg-Deich 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Ceylan
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Logistik und Warenverbringung sowie erlaubnisfreie Transportleistungen mit Kfz bis 3,5 t, ferner der Betrieb eines Imbisswagens.
ist am 22.12.2025, um 15:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 398/25
Amtsgericht Hamburg, 22.12.2025