Insolvenzbekanntmachung

MBS GmbH

Münster

Das Amtsgericht Essen hat zur MBS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.06.2023, Aktenzeichen 161 IN 125/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 125/18
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRB 13599
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.06.2023
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 125/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13599 eingetragenen MBS GmbH, Heisterholz 58, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adem Jusufi, Elvenstück 57, 48155 Münster

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 29.06.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluß eines Vergleiches : Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluß des zwischen Herrn Rechtsanwaltes Dr. Frank Kreuznacht in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögens der MBS GmbH und Herrn Adem Jusufi gerichtliche protokolierte Vergleiches zu, wonach Herr Jusufi eine Zahlung an die Insolvenzmasse in Höhe von 20000,00 € zur Erledigung der vor dem Landgericht Münster (AZ 117 O 27/23 , 102 O 14/22 ) geltend gemachten Ansprüche leisten soll., Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 01.06.2023 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Es kann nur mit ja - nein - Enthaltung abgestimmt werden. Bedingungen machen eine Stimmabgabe unwirksam.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

161 IN 125/18
Amtsgericht Essen, 05.06.2023

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens