Forderungsprüfung
MBR Rhein-Ruhr Verwaltungs GmbH
Ratingen
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur MBR Rhein-Ruhr Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 502 IN 43/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 43/20
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 61179
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 43/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61179 eingetragenen MBR Rhein-Ruhr Verwaltungs GmbH, Am Westbahnhof 29, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Stübler, Loburg 12, 48346 Ostbevern
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25. November 2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 43/20
Amtsgericht Düsseldorf, 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61179 eingetragenen MBR Rhein-Ruhr Verwaltungs GmbH, Am Westbahnhof 29, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Stübler, Loburg 12, 48346 Ostbevern
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25. November 2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 43/20
Amtsgericht Düsseldorf, 21.10.2026