Forderungsprüfung
MBL Beteiligungs-GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur MBL Beteiligungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 3613 IN 3625/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3613 IN 3625/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 112227
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Beteiligung an sowie die Geschäftsführung bei Gesellschaften der Elektronik-Branche.
Veröffentlichungstext
3613 IN 3625/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBL Beteiligungs-GmbH, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Hermeling
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 112227
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung durch die bestellte Sonderinsolvenzverwalterin der bis 12.10.2026 angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBL Beteiligungs-GmbH, Kurfürstendamm 182, 10707 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Hermeling
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 112227
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung durch die bestellte Sonderinsolvenzverwalterin der bis 12.10.2026 angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.10.2026