Sicherungsmaßnahme

MBA-Mobile GmbH

Erftstadt

Das Amtsgericht Köln hat zur MBA-Mobile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2018, Aktenzeichen 73 IN 293/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
73 IN 293/18
Registerbezug
Köln, HRB HRB 50321
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.12.2018
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dirk-Henning Tönnesmann
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Import und Export von und der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie der Handel mit Waren aller Art soweit es hierzu keiner besonderen Genehmigung bedarf

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 293/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 50321 eingetragenen
MBA-Mobile GmbH, Gildestr. 8, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Muzaffer Boz, Hürth

Geschäftszweig: Import und Export von und der Handel mit Kraftfahrzeugen u.a.

ist am 11.12.2018, um 11:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann,
Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

73 IN 293/18
Amtsgericht Köln, 11.12.2018

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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