Sicherungsmaßnahme

MAWO Fußboden GmbH

Leverkusen

Das Amtsgericht Essen hat zur MAWO Fußboden GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.03.2026, Aktenzeichen 167 IN 79/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 79/26
Registerbezug
Essen, HRB 37718
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.03.2026
Rechtsform
GmbH

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 79/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 37718 eingetragenen MAWO Fußboden GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, vertr. d. d. Gf. Frau Ilona Winn

sind die am 26.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 26.03.2026 aufgehoben worden.

167 IN 79/26
Amtsgericht Essen, 26.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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