Sicherungsmaßnahme
MAW Miran Fleischhandel GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur MAW Miran Fleischhandel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2025, Aktenzeichen 67c IN 459/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 459/24
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 171791
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 30.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Thilo Streck
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 459/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 171791 eingetragenen MAW Miran Fleischhandel GmbH, Zum Grasfrosch 14 c, 21149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ibrahim Al-Wattar und Frau Chaimaa Marso
Geschäftszweig: Der Handel (Großhandel) mit Lebensmitteln, insbesondere Fleisch nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art sowie diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
ist am 29.04.2025, um 13:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 459/24
Amtsgericht Hamburg, 29.04.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 171791 eingetragenen MAW Miran Fleischhandel GmbH, Zum Grasfrosch 14 c, 21149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ibrahim Al-Wattar und Frau Chaimaa Marso
Geschäftszweig: Der Handel (Großhandel) mit Lebensmitteln, insbesondere Fleisch nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art sowie diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
ist am 29.04.2025, um 13:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 459/24
Amtsgericht Hamburg, 29.04.2025