Abweisung mangels Masse
MAUREACE GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der MAUREACE GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen 70g IN 264/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 264/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 102205
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 264/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102205 eingetragenen MAUREACE GmbH, Moltkestraße 10, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marica Verde, Hovestraße 4, 53179 Bonn
wird der Beschluss vom 18.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Beschluss wie folgt lautet:
.....wird der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. G r ü n d e: Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln vom 17.02.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58 Abs. 1, 2, §§ 23, 29 GKG. Romeleit Richter am Amtsgericht 18.03.2026..."
Gründe:
Aufgrund eines Softwarefehlers wurde in der elektronischen Akte nur ein unvollständiger Beschluss erzeugt.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 18.03.2026 aufrechterhalten.
70g IN 264/25
Amtsgericht Köln, 12.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102205 eingetragenen MAUREACE GmbH, Moltkestraße 10, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marica Verde, Hovestraße 4, 53179 Bonn
wird der Beschluss vom 18.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Beschluss wie folgt lautet:
.....wird der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. G r ü n d e: Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Dies ergibt sich aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln vom 17.02.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58 Abs. 1, 2, §§ 23, 29 GKG. Romeleit Richter am Amtsgericht 18.03.2026..."
Gründe:
Aufgrund eines Softwarefehlers wurde in der elektronischen Akte nur ein unvollständiger Beschluss erzeugt.
Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 18.03.2026 aufrechterhalten.
70g IN 264/25
Amtsgericht Köln, 12.05.2026