Insolvenzbekanntmachung

MATS GmbH

Gronau

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur MATS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2023, Aktenzeichen 79 IN 61/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 61/22
Registerbezug
Coesfeld, HRB 17817
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.10.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung, ferner der Betrieb einer Spedition.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 61/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17817 eingetragenen MATS GmbH, Kircheninsel 5, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Bollacke, Gut Rüenberg 1, 48599 Gronau

wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 25.10.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Ehefrau des Geschäftsführers der Schuldnerin, Frau Astrid Vanessa Bollacke, zur Abgeltung von dieser gegenüber geltend gemachten Ansprüchen in Höhe von 62.500,01 EUR gegen eine Zahlung in Höhe von 3.000,00 EUR, zahlbar in 30 monatlichen Raten á 100,00 EUR, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 28.09.2023 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

79 IN 61/22
Amtsgericht Münster, 04.10.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
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