Forderungsprüfung
Matrix GmbH
Ludwigsfelde
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Matrix GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 6.60 IN 146/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 146/24
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 21333 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Matrix GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 21333 P), Ernst-Schneller-Straße 6, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Romuald Wujtko wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 24.11.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 16. Oktober 2026, 6.60 IN 146/24
Matrix GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 21333 P), Ernst-Schneller-Straße 6, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Romuald Wujtko wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 24.11.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 16. Oktober 2026, 6.60 IN 146/24