Forderungsprüfung
Matodi GmbH
Voerde
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Matodi GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.07.2025, Aktenzeichen 607 IN 34/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 607 IN 34/24
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 28238
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt.
607 IN 34/24
Amtsgericht Duisburg, 11.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt.
607 IN 34/24
Amtsgericht Duisburg, 11.07.2025