Vergütungsfestsetzung
MateCrate GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur MateCrate GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2026, Aktenzeichen 67c IN 194/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 194/22
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 148576
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 12.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 41.534 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Erstellung, die Vermarktung und der Vertrieb von Live und Video on Demand (VoD) Content im Bereich eSport, sowie ferner die Organisation und Durchführung von eSport Events.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 194/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148576 eingetragenen MateCrate GmbH, Schierenberg 62, 22145 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Philipp Kuch
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 449.106,88 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 114.290,03 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 194/22
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148576 eingetragenen MateCrate GmbH, Schierenberg 62, 22145 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Philipp Kuch
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 449.106,88 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 114.290,03 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 194/22
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2026