Insolvenzbekanntmachung

MASS Maschinen-, Anlagen- Steuerungstechnik und Systemsoftware GmbH

Hanau

Das Amtsgericht Hanau hat zur MASS Maschinen-, Anlagen- Steuerungstechnik und Systemsoftware GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 70 IN 441/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 441/26
Registerbezug
Hanau, HRB 7432
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
IT & Telekommunikation (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

70 IN 441/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mass GmbH, Josef-Bautz-Straße 15, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 7432), vertr. d.: Rene Kühn, Friedberger Straße 5, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.

Statt Mass GmbH muss es richtig heißen: MASS Maschinen-, Anlagen-Steuerungstechnik und Systemsoftware Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 04.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme