Schlusstermin

Maschinen-Brück-Beteiligungs-GmbH

Bad Camberg

Das Amtsgericht Limburg a.d. Lahn hat zur Maschinen-Brück-Beteiligungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 21/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
Aktenzeichen
9 IN 21/16
Registerbezug
Limburg a.d. Lahn, HRB 4843
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
07.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

9 IN 21/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinen-Brück-Beteiligungs-GmbH, Limburger Straße 38-40, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4843), vertr. d.: Thomas Brück, Brandenburger Straße 4, 65520 Bad Camberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 05.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Limburg, 04.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung