Insolvenzbekanntmachung
marune GmbH
Alzey
Das Amtsgericht Alzey hat zur marune GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2024, Aktenzeichen 1 IN 22/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 22/22
- Registerbezug
- Mainz, HRB 44668
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 08.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Stammkapital
- 25.200 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Halten von Beteiligungen, Beratung von Unternehmen in allen Fragen der Unternehmensführung sowie Dienstleistungen im Rahmen der Entwicklung von Softwareprojekten
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Gläubigerversammlung (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 22/22
26.09.2024
Elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16298719313061946475440026439987
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
marune GmbH, Dautenheimer Landstraße 20, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 44668),
vertreten durch:
1. Karsten Lauth, als GF.d.Firma marune GmbH, Dautenheimer Landstraße 20, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, c/o Kanzlei Lieser, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz,
bleibt für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
In der besonderen Gläubigerversammlung vom 25.09.2024 wurde auf einstimmigen Antrag der Gläubigerversammlung beschlossen, dass der Termin vertagt wird auf den 30.10.2024 - 11:30 Uhr - Zimmer 09 bei gleichzeitiger Änderung der Tagesordnung wie folgt:
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- Die Veräußerung der Schuldnerbeteiligung an der Firma Experience One AG -
Konkret dient der Termin der Beschlussfassung über die Annahme der bis spätestens zum 25.10.2024 um 10:00 Uhr dem Gericht vorgelegten Angebote für eine Übernahme der von der Schuldnerin am Stammkapital der Experience One AG gehaltenen Aktien.
Evtl. Nachbesserungen der bis zum Stichtag eingegangenen Angebote können im Termin erfolgen.
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt auch dann als erteilt, wenn sie beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16298719313061946475440026439987 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 22/22
26.09.2024
Elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16298719313061946475440026439987
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
marune GmbH, Dautenheimer Landstraße 20, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 44668),
vertreten durch:
1. Karsten Lauth, als GF.d.Firma marune GmbH, Dautenheimer Landstraße 20, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, c/o Kanzlei Lieser, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz,
bleibt für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
In der besonderen Gläubigerversammlung vom 25.09.2024 wurde auf einstimmigen Antrag der Gläubigerversammlung beschlossen, dass der Termin vertagt wird auf den 30.10.2024 - 11:30 Uhr - Zimmer 09 bei gleichzeitiger Änderung der Tagesordnung wie folgt:
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- Die Veräußerung der Schuldnerbeteiligung an der Firma Experience One AG -
Konkret dient der Termin der Beschlussfassung über die Annahme der bis spätestens zum 25.10.2024 um 10:00 Uhr dem Gericht vorgelegten Angebote für eine Übernahme der von der Schuldnerin am Stammkapital der Experience One AG gehaltenen Aktien.
Evtl. Nachbesserungen der bis zum Stichtag eingegangenen Angebote können im Termin erfolgen.
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt auch dann als erteilt, wenn sie beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16298719313061946475440026439987 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht