Sicherungsmaßnahme
Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH
Frechen
Das Amtsgericht Köln hat zur Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2025, Aktenzeichen 70k IN 394/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 394/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 84447
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Sebastian Kindel
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Elektroinstallation mit allen dazugehörigen Nebentätigkeiten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 394/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84447 eingetragenen Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH, Kölner Str. 55, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalie Davis-Wittmers, Kölner Str. 55, 50226 Frechen
Geschäftszweig: die Elektroinstallation mit allen dazugehörigen Nebentätigkeiten.
ist am 16.09.2025, um 15:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Kindel, Kölner Str. 67, 50226 Frechen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 394/25
Amtsgericht Köln, 16.09.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 84447 eingetragenen Martin Wittmers Elektrotechnik GmbH, Kölner Str. 55, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Natalie Davis-Wittmers, Kölner Str. 55, 50226 Frechen
Geschäftszweig: die Elektroinstallation mit allen dazugehörigen Nebentätigkeiten.
ist am 16.09.2025, um 15:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Kindel, Kölner Str. 67, 50226 Frechen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 394/25
Amtsgericht Köln, 16.09.2025