Forderungsprüfung
MARS Dienstleistungs GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur MARS Dienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2023, Aktenzeichen 810 IN 187/23 M-14-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 187/23 M-14-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 111858
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 12.12.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 187/23 M-14-6 - In dem Insolvenzverfahren MARS Dienstleistungs GmbH, Dehnhardtstraße 11, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111858),
vertreten durch:
Yahya Alkan, Whg. A-605, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 04.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.03.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.11.2023
vertreten durch:
Yahya Alkan, Whg. A-605, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 04.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.03.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.11.2023